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"Flex-GmbH" statt UG - eine attraktive Schwester für die alte GmbH!

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Wie keine andere Rechtsform unterliegt das Recht der geschlossenen Kapitalgesellschaften in Europa einem ständigen Reformdruck. Ausgelöst durch die Rechtsprechung des EuGH zur Niederlassungsfreiheit konnte sich kaum eine europäische Rechtsordnung der Modernisierungswelle entziehen. Auch der deutsche Gesetzgeber hat mit dem MoMiG tiefgreifende Veränderungen im GmbHG vorgenommen, an deren Spitze die Aufweichung der Kapitalaufbringungsvorschriften durch die Entschärfung der verdeckten Sacheinlage und die Zulassung des Hin- und Herzahlens sowie die Einführung der mindestkapitallosen UG (haftungsbeschränkt) stehen. Die Arbeit geht der Frage nach, wie diese MoMiG-Reform nach ihren ersten Praxiserfahrungen zu bewerten ist und ob diese den Endpunkt der deutschen Reformbemühungen darstellen kann. Ausgangspunkt ist die Überlegung, was von dem Gläubigerschutzsystem einer geschlossenen Kapitalgesellschaft zu verlangen ist und wie das deutsche Stammkapitalsystem diesen Anforderungen gerecht wird. Weitere Reformalternativen diskutiert der Verfasser insbesondere vor dem Hintergrund der niederländischen „flex-bv“-Reform. Mit dieser hat sich der niederländische Gesetzgeber dazu entschlossen, sämtliche Kapitalschutzregelungen über Bord zu werfen und ein völlig neues, flexibles Schutzkonzept für das niederländische Pendant der GmbH zu schaffen. Letztlich kommt der Verfasser zu dem Schluss, dass die MoMiG-Reform den Reformbedarf nicht endgültig zu stillen vermochte. Zu stark ist der Druck durch immer neue Reformen in den Nachbarländern und zu groß der Einschnitt in das Schutzsystem der GmbH, aus dem tragende Säulen herausgebrochen wurden, sodass das System teilweise ad absurdum geführt wird. Folglich plädiert der Verfasser für eine tiefgreifende Reform, die zu einem völlig neuen, solvenzorientierten System führen sollte, das als „flex-GmbH“ neben die traditionelle GmbH zu stellen ist und ihr im Schutzniveau zugunsten der Gläubiger ähneln soll. Dieses System soll auf einen Gründungsfinanzplan nach belgischem Vorbild, einen Solvenztest nach niederländischer Ausgestaltung und die Pflicht zur Leistung eines Nachschusses in der Insolvenz zum Gläubigerschutz zurückgreifen. Dies käme Gesellschaften zugute, die auf eine solvenzorientierte Finanzierung setzen und flexible Kapitalmaßnahmen bevorzugen, ohne jedoch die Gläubiger schutzlos zu lassen. Eine solche „flex-GmbH“ könnte insbesondere für Unternehmensgründer und Tochtergesellschaften eine interessante Alternative zur GmbH darstellen.

Buchvariante

2015, hardcover

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