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Die Arbeit behandelt einen wichtigen Ausschnitt aus dem Recht der Bankenrestrukturierung, das durch §§ 45 ff. KWG, das Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz (KredReorgG) und das Restrukturierungsfondsgesetz (RStruktFG) geregelt ist. Der Hintergrund ist das Dilemma „too big to fail“ und die Moral-Hazard-Problematik, die während der letzten Finanzkrise auftrat. Um dieses Problem zu adressieren, haben die deutschen Gesetzgeber ein Sonderverfahren zur Restrukturierung systemrelevanter Banken geschaffen. Dieses Verfahren ist notwendig, da die bestehenden Methoden im Rahmen der Insolvenzordnung nicht den Anforderungen für systemrelevante Banken entsprechen. Ein Zwei-Säulen-Modell wurde mit dem Restrukturierungsgesetz (RStruktG) entwickelt, das die geordnete Abwicklung und die Restrukturierung in Schieflage geratener Banken regelt. Der RStruktFonds, der am 1. Januar 2011 in Kraft trat, bietet Handlungsoptionen wie Garantieübernahme und Rekapitalisierung, wobei die Mittel nicht zugunsten der gefährdeten Bank, sondern für den übernehmenden Rechtsträger verwendet werden dürfen. Der Vertrag zwischen dem Übernehmer und dem RStruktFonds legt die Bedingungen zur Restrukturierung fest. Die Untersuchung gliedert sich in Verträge über Garantieübernahme und Rekapitalisierung durch den RStruktFonds, um die Möglichkeiten der Restrukturierungsmaßnahmen im RStruktFG zu analysieren.
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Die Verträge zur Restrukturierung von Banken nach deutschem Recht, Xiao Sun
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- 2016
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