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Die Strafrechtsreform 2015

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Aufgrund der veränderten gesellschaftlichen Wertvorstellungen, insbesondere im Verhältnis zwischen Strafdrohungen bei Vermögensdelikten und solchen gegen Leib und Leben, setzte das Bundesministerium für Justiz 2013 eine Arbeitsgruppe ein, um Vorschläge zur Novellierung des Strafgesetzbuches zu erarbeiten. Die Vorschläge der Kommission gingen weit über den ursprünglichen Anspruch hinaus. Der darauf folgende Gesetzgebungsprozess, einschließlich Ministerialentwurf, Regierungsvorlage und Justizausschussbericht, führte zu intensiven Diskussionen, bevor das Strafrechtsänderungsgesetz im Juli 2015 im Nationalrat beschlossen wurde. Es trat 2016 in Kraft und umfasst Änderungen in den Bereichen Sanktionenrecht, Fahrlässigkeit, Körperverletzung, persönliche Freiheit, Cyber-Crime, Vermögensstrafrecht, Sexualstrafrecht, Suchtmittelstrafrecht und weiteren Einzelmaterien. Das Handbuch bietet eine systematische Übersicht über die maßgeblichen Änderungen durch die Novelle und beleuchtet die Hintergründe der Reform. Gesetzesmaterialien und bereits erschienene Literatur werden zur Analyse der neuen Bestimmungen und deren möglicher künftiger Auslegungen herangezogen. Es richtet sich sowohl an Praktiker als auch an Studierende rechtswissenschaftlicher Studienrichtungen.

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Die Strafrechtsreform 2015, Alois Birklbauer

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2016
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