Die Folgen der Geltendmachung nicht bestehender vertraglicher Rechte
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Die Geltendmachung vertraglicher Rechte lässt sich – trotz möglicher Unannehmlichkeiten für den Vertragspartner – in einem Rechtsstaat kaum rechtlich missbilligen. Was ist aber, wenn das geltend gemachte Recht objektiv nicht besteht? Liegt in der Geltendmachung eines solchen Rechts, wie der BGH meint, per se eine Vertragspflichtverletzung, die möglicherweise eine Haftung des Rechtsverfolgers oder gar die Auflösung des Vertrages nach sich zieht? Oder bedarf es deutlich differenzierterer Kriterien, um den mit der Geltendmachung nicht bestehender vertraglicher Rechte verbundenen Interessenkonflikt sachgerecht aufzulösen? Die Beantwortung dieser Fragen bildet einen wesentlichen Teil der vorliegenden Untersuchung, woraus sich ein kohärentes und bereichsübergreifendes Gesamtkonzept herauskristallisiert. Dieses Gesamtkonzept wird anhand der in den letzten Jahren verstärkt diskutierten Problematik des unbegründeten Nacherfüllungsverlangens weiter verdeutlicht.