Experimente mit dem Staatsvolk: das Aargauer Bürgerrecht 1798-1848
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Das Bürgerrecht ist als staatsrechtlicher Zustand von zentraler Bedeutung, kennzeichnet es die Gesamtheit der Bürger eines Landes, also u. a. die mit den aktiven und passiven politischen Rechten ausgestatteten Personen. Die vorliegende Arbeit zeigt die Entwicklung des kantonalen, also in Konsequenz eines Schweizer «Staatsbürgers» auf. Dies wird gemacht anhand der Rechtsnormen des Kantons Aargau. Damit beschreibt die Dissertation die genealogische Konstruktion des «Aargauer Bürgers» und damit einhergehend des «Schweizerbürgers» und präsentiert damit nicht nur ein Stück der staatsrechtlichen Entstehungsgeschichte des Kantons Aargau, sondern auch allgemeine Mechanismen von Exklusion, Inklusion und Identitätsschaffung des Staatsvolkes an der Grenze zwischen Recht und Politik.