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Der verfassungsrechtliche Versuch zum Verbändeproblem wurde vor dem Hintergrund von Schillers Vision im 6. Brief über die ästhetische Erziehung des Menschen verfasst. Diese Vision beschreibt einen Staat, der seinen Bürgern fremd bleibt, da er sie nur durch Klassifizierung und Repräsentation wahrnimmt. Der regierende Teil verliert den Kontakt zu den Bürgern und vermischt sie mit einem bloßen Machwerk des Verstandes. Die regierten Bürger empfangen die Gesetze kalt und distanziert, was zu einem moralischen Zerfall der Gesellschaft führt. In diesem Zustand wird die öffentliche Macht als eine verachtete Partei wahrgenommen. Trotz dieser düsteren Vision wird keine pessimistische Grundhaltung eingenommen. Es bleibt die Aufgabe, die kleinen Querelen und das Niveau der bloßen Skandale zu überwinden und die großen Ordnungswechsel des Grundgesetzes den Interessenverbänden zu präsentieren. Solange dies nicht konsequent geschieht, können die Verfechter einer unscharfen Allmacht im Verfassungsrecht nicht legitimiert werden, das Konto „Verfassungsrecht“ in Bezug auf Interessenverbände mit Protestvermerken zu belasten. Dieser Versuch wurde Ende 1961 über Herrn Prof. Dr. iur. Dr. h. c. Dr. h. c. verfasst.
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Grundgesetz und Interessenverbände, Gerhard W. Wittkämper
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- Erscheinungsdatum
- 1963
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