Strafrechtliche Verfahrensgarantien im europäischen und deutschen Wettbewerbsrecht
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Ob und in welchem Maße strafrechtliche Garantien im Sanktionsverfahren des europäischen und des deutschen Wettbewerbsrechts zu beachten sind, ist bislang nicht hinreichend geklärt. Es handelt sich um ein aktuelles und praktisch relevantes Grundproblem, da die konkrete Ausgestaltung der Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse bei der Durchsetzung der Art. 101 und 102 AEUV durch die Kommission und durch nationale Wettbewerbsbehörden hiervon beeinflusst wird. Nach Untersuchung des grundrechtlichen Schutzniveaus unter besonderer Berücksichtigung der dezentralen Durchsetzung des EU-Wettbewerbsrechts erörtert der Autor die zentrale Frage der rechtsdogmatischen Einordnung der Rechtsnatur des jeweiligen Wettbewerbssanktionsrechts. Er zeigt sodann auf Grundlage der vorangegangenen Erkenntnisse die Grenzen der jeweiligen Ermittlungsbefugnisse am Beispiel des nemo tenetur-Grundsatzes auf. Insbesondere wird die im Zuge der 8. GWB-Novelle implementierte Auskunftsbefugnis nach § 81a GWB untersucht.