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European Territorial Governance

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Der Vertrag von Lissabon hat in Art. 3 Abs. 3 UAbs. 3 EUV den „territorialen Zusammenhalt“ zum Ziel der Europäischen Union erklärt. Das Kernanliegen dieser jüngsten Facette des europäischen Kohäsionsstrebens ist es, die Entwicklungsunterschiede innerhalb der Union zu reduzieren. Die für die Raumordnung zuständigen Minister der Mitgliedstaaten sind der Überzeugung, dass dieses Ziel „nur in einem intensiven und kontinuierlichen Dialog aller Akteure der räumlichen Entwicklung“ erreicht werden kann. Dieser Prozess der Zusammenarbeit, in den auch private Raumakteure eingebunden werden sollen, wird als „territoriale Governance“ bezeichnet. Während sich die Politikwissenschaft und die Raumforschung bereits umfangreicher zur europäischen Raumentwicklung im Zeichen des „territorialen Zusammenhalts“ eingelassen haben, hat sich die Rechtswissenschaft bisher noch weitgehend bedeckt gehalten. Diesem Defizit begegnet die interdisziplinär angelegte Untersuchung „European Territorial Governance. Methode europäischer Raumentwicklung“. Im Zentrum der Untersuchung stehen die Hintergründe und Inhalte des jüngsten Kohäsionsziels „territorialer Zusammenhalt“ und der „territorialen Governance“ als Methode zu seiner Verwirklichung. Zudem befasst sich der Autor mit der Frage der demokratischen Legitimation, welche gerade im Hinblick auf die angestrebte Einbindung der privaten Raumakteure von Relevanz ist. Schließlich wird die Leistungsfähigkeit von European Territorial Governance jenseits des „territorialen Zusammenhalts“ betrachtet. Das Augenmerk liegt dabei auf der Förderung eines weiteren Unionsziels, nämlich der Solidarität in der Europäischen Union.

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2016

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