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Die vorsorgliche Beweisführung nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung

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Mit Inkrafttreten der eidgenössischen Zivilprozessordnung hat das Institut der vorsorglichen Beweisführung für die meisten Kantone eine neue Regelung erfahren. Neben den Varianten der vorsorglichen Beweisführung aufgrund gesetzlichen Anspruchs oder Beweisgefährdung kann neu auch die vorsorgliche Beweisführung aufgrund eines schutzwürdigen Interesses und damit zur Abklärung der Beweis- und Prozessaussichten begehrt werden. Diese Möglichkeit hat in Lehre und Rechtsprechung grosse Beachtung erfahren und ist Gegenstand anhaltender Diskussionen. Mit der vorliegenden Masterarbeit wird das Institut der vorsorglichen Beweisführung umfassend dargestellt und insbesondere dem gesetzlich doch recht knapp geregelten Institut mehr Kontur verliehen. Autorin: Flora Stanischewski, MLaw Herausgeber: Prof. Dr. iur. Thomas Sutter-Somm

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Die vorsorgliche Beweisführung nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung, Flora Stanischewski

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2015
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