BetrVG
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Einige der jüngst und Anfang 2018 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen haben massive Auswirkungen auf das Betriebsverfassungsrecht. Insbesondere die neuen Regeln für Leiharbeit und Werkverträge im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das neue Entgelttransparenzgesetz und die Änderungen im Schwerbehindertenrecht durch das Bundesteilhabegesetz. Der große Standard-Kommentar zum BetrVG erläutert praxisnah die Auswirkungen auf die Arbeit der Betriebsräte und gibt Impulse für die Durchsetzung berechtigter Ansprüche von Beschäftigten. Die Änderungen durch neue gesetzliche Regelungen • im Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) – Schwellenwerte, Auskunftspflichten und Personalplanung • im Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) – Rechte und Aufgaben für Betriebsräte, einschließlich des Rechts auf Einsichtnahme in detaillierte Gehaltslisten • im Bundesteilhabegesetz (BTHG) – Integration schwerbehinderter Menschen im Betrieb • in der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und im neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) – erweiterte Handlungsmöglichkeiten für Betriebsräte • im Mutterschutzgesetz – erweiterter Geltungsbereich und verbesserte Schutzmaßnahmen • in der ArbeitsstättenVO und in weiteren Arbeitsschutzverordnungen Die Änderungen durch neue Rechtsprechung BVerfG, BAG, LAG und AG • Urteile zur Mitbestimmung bei Überwachungsmaßnahmen, etwa zur Einrichtung einer Facebook-Seite durch den Arbeitgeber und zu Regelungsgrenzen für Betriebsvereinbarungen • Beschlüsse zur Mitbestimmung beim Arbeitsschutz und beim B etrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) • Urteile zum Anspruch des Betriebsrats auf Smartphone und andere Arbeitsmittel • Urteile zu Entgeltsystemen in tarifpluralen Betrieben • Entscheidung des BVerfG zur Tarifeinheit und deren Auswirkungen Herausgeber: Dr. Wolfgang Däubler, Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen Dr. Michael Kittner, Professor em. für Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Kassel und langjähriger Justitiar der IG Metall Dr. Thomas Klebe, Rechtsanwalt, Leiter des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht (HSI), Frankfurt am Main, ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht, ehem. Justitiar der IG Metall Dr. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft an der Frankfurt University of Applied Sciences und wissenschaftlicher Leiter des Instituts für Datenschutz, Arbeitsrecht und Technologieberatung in Eppstein