Der öffentlichrechtliche Anspruch unter besonderer Berücksichtigung seiner Rolle im Prozessrecht
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Von Ansprüchen ist in Rechtsetzung, Praxis und Lehre sehr häufig die Rede. Was ein Anspruch genau ist und woran man ihn erkennt, wird jedoch kaum je thematisiert. In der schweizerischen Verfassungs- und Verwaltungsrechtsdogmatik besteht hier eine - durch die (vermeintliche) Aufgabe des subjektiven öffentlichen Rechts bewirkte - Lücke. An diesem Punkt setzt die vorliegende Untersuchung an. Ausgehend von einer Analyse der Verwendung des Anspruchsbegriffs im Staats- und Verfahrensrecht wird der Versuch unternommen, eine möglichst umfassende Darstellung der Struktur und Funktionsweise von Individualberechtigungen gegenüber dem Gemeinwesen zu präsentieren. Im Vordergrund steht dabei die Einordnung des öffentlichrechtlichen Anspruchs ins Gesamtgefüge des Prozessrechts.