Das neue Syndikusrecht
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Zum Werk Am 14. Dezember 2015 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte verabschiedet, am 18. Dezember ist es auch vom Bundesrat gebilligt worden. Damit können zum 1. Januar 2016 grundlegende Änderungen im anwaltlichen Berufs-, Rentenversicherungs- und Arbeitsrecht in Kraft treten. Kernstück der Neuregelung ist die ausdrückliche Anerkennung des Syndikusrechtsanwalts im anwaltlichen Berufsrecht durch Einführung bzw. Reform der §§ 46 - 46 c ff. der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Auch die Möglichkeit der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht wird den Syndikusanwälten nun erstmals explizit eingeräumt. Es werden neue Bestimmungen in das SGB VI eingeführt, die dem angestellten Syndikusanwalt eine (rückwirkende) Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich machen. Diese Neureglung war vor dem Hintergrund der einer solchen Befreiung entgegenstehenden Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im April 2014 erforderlich geworden. In arbeitsrechtlicher Hinsicht begründet die Reform ebenfalls erheblichen Informations- und Änderungsbedarf, denn die Anstellungsverhältnisse der Syndikusanwälte bedürfen einer gründlichen Revision und rechtskonformen Ausgestaltung. Diese kompakte Einführung in das neue Recht fasst die Neuregelungen praxisgerecht zusammen. Sie bietet Formulierungsvorschläge, Fallbeispiele und konkrete Handlungsempfehlungen. Vorteile auf einen Blick - die Zulassung zum Syndikusanwalt im rechtlichen und praktischen Kontext - kompakt und übersichtlich auf den Punkt gebracht - von äußerst fachkundigen Autoren erläutert Zu den Autoren Die vier Bearbeiter vereinen höchste Expertise: RA, FA SozialR Hartmut Kilger ist ehemaliger Präsident des Deutschen Anwaltvereins und inzwischen Vorstandsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen; RAin Dr. Susanne Offermann-Burckart war lange Jahre Geschäftsführerin einer Rechtsanwaltskammer und ist ausgewiesene Expertin für das anwaltliche Berufsrecht; RA, FA SozialR, FA ArbR Martin Schafhausen ist Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der AG Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein; RAin, FAin ArbR Dr. Doris-Maria Schuster gehört dem Geschäftsführenden Ausschuss der AG Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein an. Die Bearbeiter waren in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden, sie referieren und publizieren regelmäßig zu den hier behandelten Themen. Zielgruppe Neben den unmittelbar von der Neuregelung betroffenen Syndikusanwälte, die weitestgehend neue Zulassungsanträge stellen werden müssen, sind auch Rechtsanwaltskammern, Personalabteilungen, Versorgungswerke, Sozialgerichte und die Deutsche Rentenversicherung als Zielgruppe angesprochen.