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Anstalt oder Aktiengesellschaft?

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In den vergangenen Jahrzehnten sind Gemeinwesen vermehrt dazu übergegangen, Organisationen ausserhalb der Zentralverwaltung zur Erfüllung staatlicher Aufgaben zu gründen. Dabei stellt sich die Frage, welche Bedeutung der Rechtsform für solche ausgegliederten Aufgabenträger zukommt. Die vorliegende Arbeit behandelt diese Fragestellung auf Ebene des Bundes, des Kantons Bern und der bernischen Gemeinden. Als Rechtsformen im Fokus stehen die rechtsfähige öffentlich-rechtliche Anstalt, die privatrechtliche sowie (auf Bundesebene) die spezialgesetzliche Aktiengesellschaft. Die Arbeit beschäftigt sich namentlich mit der staatlichen Aufsicht über diese Organisationen, mit deren verwaltungsorganisatorischen Einordnung und den rechtsstaatlich-demokratischen Anforderungen bei der Ausgliederung. Sodann werden spezifische, bei Ausgliederungen relevante Themenbereiche unter dem Gesichtspunkt der Rechtsformwahl analysiert: Regelungsaufwand des Gemeinwesens, Steuerbefreiung, Verfügungsbefugnis, Arbeitsverhältnisse, Volksrechte, Oberaufsicht und Finanzkontrollaufsicht, öffentliches Beschaffungsrecht, Staatsgarantie und Staatshaftung. Die gewonnenen Erkenntnisse zeigen die Auswirkungen der jeweiligen Rechtsformwahl auf und liefern auch Ansätze für die Entscheidung, welche Rechtsform bei welcher Ausgliederung vorzuziehen ist.

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Anstalt oder Aktiengesellschaft?, Patrick Freudiger

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2016
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