Territoriale Integrität der Staaten: fortbestehende Grundlage des Völkerrechts
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Die russische Annexion der Krim im Frühjahr 2014 hat deutlich gemacht, dass eingefrorene Konflikte eine Bedrohung des Weltfriedens darstellen, da sie jederzeit aufbrechen können, d. h. ständig die Anwendung militärischer Gewalt droht. Damit sind aber Weltordnungsbelange betroffen, denn das Gewaltverbot ist eine Grundnorm des modernen Völkerrechts. Folglich müssen nicht nur die Konfliktparteien, sondern auch die Staatengemeinschaft alle Mittel der friedlichen Streitbeilegung anwenden, um solche Konflikte nachhaltig zu beenden. In diesem Buch wird allgemein die Rolle des Staats im Völkerrecht analysiert. Es folgt eine Betrachtung des Berg-Karabach-Konflikts unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten. In den 90er Jahren kam es während der Wirren um die Auflösung der Sowjetunion zu einem bewaffneten Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan um das innerhalb Aserbaidschans autonome Gebiet Berg Karabach. Massive Vertreibungen waren die Folge. In Ergebnis des Konflikts erklärte Berg-Karabach seine von keinem Staat anerkannte Unabhängigkeit und große Gebiete Aserbaidschans wurden durch Armenien besetzt. Von der Staatengemeinschaft, dem Europarat und den Vereinten Nationen wurde immer wieder das aserbaidschanische Recht auf territoriale Integrität unterstützt. Nunmehr muss es um seine Durchsetzung gehen.