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Das Institut der Verdachtskündigung berücksichtigt, dass der bloße Verdacht einer schweren Pflichtverletzung das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erheblich belasten kann, sodass eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar wird. Diese Form der Kündigung ist umstritten, da sie auch pflichtbewusste Arbeitnehmer ungerechtfertigt treffen kann. Trotz rechtlicher Einwände wurde eine Einschränkung ihrer Anwendung vom Gesetzgeber abgelehnt. Die Arbeit argumentiert, dass die Verdachtskündigung rechtlich zulässig ist und sich in die Systematik der Kündigungsgründe des KSchG einfügt. Sie beleuchtet die Anforderungen an die Wirksamkeit einer Verdachtskündigung, insbesondere die Notwendigkeit eines dringenden Tatverdachts, den damit verbundenen Vertrauensverlust sowie die Aufklärungspflicht des Arbeitgebers und die Anhörung des Arbeitnehmers. Die Praxis zeigt, wie Arbeitgeber diese Anforderungen erfüllen können. Die Entscheidung des BAG zur „Emmely“-Thematik verdeutlicht, dass auch geringfügige Vermögensdelikte eine Kündigung rechtfertigen können, jedoch das „Vertrauenskapital“ aus einem langjährigen, unbeanstandeten Arbeitsverhältnis in der Interessenabwägung entscheidend sein kann. Die Arbeit untersucht, wie dieses „Vertrauenskapital“ aufgebaut oder abgebaut werden kann und welche Rolle es bei Verdachtskündigungen spielt, sowie die Dokumentationsanforderungen und die Möglichkeiten des Arbeitgebers zur Minderung von Ve
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Die Verdachtskündigung unter Berücksichtigung des "Vertrauenskapitals", Mario Wertz
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2016
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