Internationaler Entscheidungseinklang im europäischen Kollisionsrecht
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Das Prinzip des internationalen Entscheidungseinklangs gilt als Leitidee des deutschen Kollisionsrechts und beschreibt die Unabhängigkeit des Ergebnisses eines Rechtsstreits vom Ort des Forums. Nachdem der europäische Gesetzgeber nunmehr nicht nur im internationalen Vermögensrecht, sondern auch im Familien- und Erbrecht tätig geworden ist, steigt das Bedürfnis nach der Transportfähigkeit eines Status und der Vermeidung hinkender Rechtsverhältnisse. Sarah Nietner untersucht, welchen Stellenwert das europäische Kollisionsrecht dem internationalen Entscheidungseinklang in Drittstaatensachverhalten beimisst. Sie behandelt mit Renvoi, Mehrrechtsordnungen, Vorfragen, Eingriffsnormen und der Durchbrechung des Gesamtstatuts durch ein vorrangiges Einzelstatut die allgemeinen Rechtsfiguren des Kollisionsrechts und unterbreitet Normvorschläge für einen allgemeinen Teil des europäischen Internationalen Privatrechts.