Proliferation und Legitimation der internationalen Investitionsschiedsgerichtsbarkeit
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Das Investitionsschutzrecht gestattet es ausländischen Investoren nicht erst seit TTIP und CETA, die jeweiligen Gaststaaten vor internationalen Schiedsgerichten auf Schadensersatz zu verklagen. Problematisch ist dabei besonders, dass den Schiedsgerichten ein großer Freiraum eingeräumt wird, da die Vorschriften, auf deren Grundlage sie entscheiden, oft sehr unbestimmt sind. Mit Hilfe einer neu entwickelten Rechtsprinzipientheorie der Legitimität, die auf die Abwägung zwischen dem Schutzinteresse der Investoren und dem effektiven Schutz der von einer Investition betroffenen Individuen abstellt, gelingt es Philipp B. Donath, die Normen des Investitionsschutzrechts präzise und einzelfallbezogen auslegen zu können. Damit konkretisiert der Autor sowohl verfahrens- als auch materiellrechtliche Bestimmungen des Investitionsschutzrechts. Er zeigt so Möglichkeiten einer ganzheitlichen inneren Reform der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit auf, die nicht auf institutionelle Änderungen angewiesen ist.