Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015
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Erster Kommentar zum neuen BStFG In Zeiten verkürzter öffentlicher Mittel hat privates Engagement wieder einen höheren Stellenwert. Unbürokratische Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, liegt daher im Interesse des Staates. Am 1. Jänner 2016 trat das neue Bundes-Stiftungs-und Fondsgesetz in Kraft. Ziel des neuen Gesetzes ist es, zeitgemäße Regelungen zu treffen, die zu einer Verwaltungsvereinfachung führen und für Gründer von Stiftungen und Fonds Gestaltungsmöglichkeiten zu Zwecken der Gemeinnützigkeit eröffnen. Der Kurzkommentar bietet neben dem schnellen Zugriff auf den Gesetzestext samt Erläuterungen zur Regierungsvorlage durch zahlreiche Anmerkungen Antworten auf die Fragen des neuen BStFG 2015, u. a. in Bezug auf: Begriffsdefinitionen die Errichtung und Entstehung einer Stiftung oder eines Fonds die Organe einer Stiftung oder eines Fonds die Rechnungslegung die Stiftungsprüfung das Stiftungs- und Fondsregister die Auflösung und Umwandlung einer Stiftung oder eines Fonds Übergangsbestimmungen für Stiftungen und Fonds nach dem BStFG 2015