Herstellergarantien in Konsumentenverhältnissen
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Garantieerklärungen sind ein im Rechtsalltagweit verbreitetes Phänomen. Insbesondere anlässlich von Kaufgeschäften werdenregelmässig Garantien abgegeben. Herstellergarantien werden von einer amKaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer unbeteiligten Drittperson(Hersteller, Importeur, Grosshändler usw.) zugunsten des Käufers auffreiwilliger Basis versprochen. In Konsumentenverhältnissen sindHerstellergarantien inhaltlich grundsätzlich als Haltbarkeitsgarantienausgestaltet. Damit gewährt der Hersteller dem Käufer die Mängelfreiheit deserworbenen Produkts während einer bestimmten Periode. Die vorliegende Dissertation unterzieht dieHerstellergarantien im Rahmen von Konsumentenverhältnissen einer näherenAnalyse. Dabei werden im Wesentlichen folgende Themenbereiche erörtert: dasZustandekommen von Herstellergarantien, die daraus erwachsenen Ansprüche sowiedas in der Praxis immer wieder Fragen aufwerfende Verhältnis zwischenHerstellergarantie und der Sachgewähr des Verkäufers (Art. 197 ff. OR). EinUntersuchungsschwerpunkt in diesem komplexen Verhältnis bildet die Frage, inwieweit eine Garantieerklärung des Herstellers die Sachgewähr des Verkäuferszu modifizieren vermag. Diese Beurteilung wird in Konsumentenverhältnissenmassgebend durch Art. 8 UWG geprägt.