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Informationsfreiheit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren am Beispiel der Finanzmarktaufsicht

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sieht sich häufig mit Informationsanfragen von geschädigten Anlegern konfrontiert, die oft zur Vorbereitung von Schadensersatzklagen gegen insolvente Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute dienen. In Anbetracht der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dieser Institute verweigert die BaFin die Auskunftserteilung und versucht, sensible Daten auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren durch eine Sperrerklärung zu schützen. Diese Sperrerklärung ist der Ausgangspunkt für das in-camera-Verfahren. Das Werk beleuchtet die Tatbestandsvoraussetzungen der Sperrerklärung sowie die strukturellen Defizite des in-camera-Verfahrens, insbesondere wenn das Klageziel nur auf die Freigabe der Akten abzielt. Es wird aufgezeigt, dass die Rechtsprechung in Bezug auf die Tatbestandsvoraussetzungen einen restriktiven Ansatz verfolgt, der in der Literatur stark kritisiert wird, jedoch durch die aktuelle Rechtsprechung des EuGH Unterstützung erhält. Zudem wird die Ausgestaltung des in-camera-Verfahrens maßgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beeinflusst, deren Entscheidungen ausführlich dargestellt und gewürdigt werden. Diese Beobachtungen werden durch einen Vergleich mit dem in-camera-Verfahren nach § 138 TKG ergänzt, woraufhin ein eigener Lösungsvorschlag entwickelt wird.

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Informationsfreiheit im verwaltungsgerichtlichen Verfahren am Beispiel der Finanzmarktaufsicht, Andreas Riegler

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2016
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