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Das Erprobungsverhältnis

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Vor der Festanstellung eines Arbeitnehmers besteht auf Seiten des Arbeitgebers und unter Umständen auch beim Arbeitnehmer das Interesse, eine Festanstellung erst einzugehen, wenn die konkrete Ausgestaltung der Arbeitsbeziehung bekannt ist. Allerdings stellen Kündigungsschutzvorschriften eine Hürde für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar, falls sich die Erwartungen aufseiten eines Vertragspartners nicht erfüllen. Auch wenn die Kündigungsschutzvorschriften ihre Berechtigung haben, ergibt sich in der Anfangsphase des Arbeitsverhältnisses eine andere Interessenlage, der mit verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten begegnet werden kann. Die Studie behandelt das Erprobungsverhältnis und damit die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, die den Arbeitsvertragsparteien zur Verfügung stehen, um vor einer Festeinstellung das Arbeitsverhältnis zu erproben. Die Untersuchung ist eingebettet in einen Rechtsvergleich mit dem niederländischen Recht, der die einschlägigen Erprobungsverhältnisse und -instrumente historisch untersucht, rechtsvergleichend dargestellt und auf ihren Erprobungsnutzen überprüft. In der Schlussbetrachtung werden die Erprobungsverhältnisse und -instrumente einander gegenübergestellt. Die Resultate zeigen, dass in beiden Rechtsordnungen Erfolgskonzepte existieren, aber auch Reformbedarf besteht. Der darauffolgende zusammenfassende Lösungsvorschlag enthält die Verschmelzung der Erfolgskonzepte beider Rechtsordnungen als eine Empfehlung für mögliche Reformen im nationalen Rechtssystem.

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2016

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