Die qualifizierte Kapitalerhöhung
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Kapitalbezogen ausgestaltete Gesellschaftsformen des schweizerischenGesellschaftsrechts vermögen zwecks Kapitalbeschaffung Erhöhungen ihresGrundkapitals vorzunehmen, bei denen die Liberierungsschuld nicht in bargeleistet wird. Zur Verfügung stehen die Liberierung mittels Sacheinlage, dieVerrechnungsliberierung sowie die Liberierung aus Eigenkapital. Da diesesogenannten qualifizierten Liberierungsformen die Gefahr der unvollständigenErfüllung der Liberierungsschuld mit sich bringen, sieht das geltende Rechtbesondere formelle Vorschriften hinsichtlich Transparenz und Kontrolle sowiezur Durchsetzung unvollständiger Einlagen vor. Die Zürcher Dissertationbehandelt zunächst die Funktionen des Grundkapitals und nimmt sichrechtsformübergreifend der Frage an, ob die im gegenwärtigen Recht vorgesehenenund in Lehre und Rechtsprechung entwickelten Schutzmechanismen beiqualifizierten Kapitalerhöhungen hinreichenden Schutz vor Unterkapitalisierungund damit verbundenem Missbrauch mit sich bringen. Im Mittelpunkt derAusführungen stehen sodann die schuldrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Konsequenzenbei fehlerhaften qualifizierten Kapitalerhöhungen. Ein ausgemachtergesetzgeberischer Handlungsbedarf wird abschliessend in den Kontext der gegenwärtiggeplanten Revision des Aktienrechts gestellt.