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Das Insolvenzplanverfahren bietet insolventen Unternehmen eine attraktive Alternative zur Liquidation, da es im Durchschnitt höhere Befriedigungsquoten ermöglicht. Dennoch liegt der Anteil dieser Verfahren an den Gesamtverfahren bei nur etwa 1,27 Prozent, was überraschend ist, insbesondere nach der Förderung durch das ESUG im Jahr 2011, das die Sanierung erleichtern sollte. Die geringe Nutzung wirft Fragen auf, die in der Studie untersucht werden sollen. Ziel ist es, die praktischen Probleme aus Schuldnersicht zu analysieren und die notwendigen Entwicklungen zu identifizieren. Die Dissertation beleuchtet spezifische Aspekte des Insolvenzplanverfahrens und die Hindernisse, die einer Sanierung im Weg stehen. Zudem wird das neuseeländische Insolvenzrecht funktional verglichen, um mögliche Lösungsansätze für das deutsche Recht zu finden. Neuseeland ist aufgrund seiner weitgehend kodifizierten Insolvenzregelungen und der Ähnlichkeiten zu den US-amerikanischen und englischen Rechtsgrundlagen besonders geeignet für den Vergleich. Das neuseeländische Recht, das im Jahr 2007 reformiert wurde, zielt darauf ab, eine rescue culture zu etablieren und den Sanierungsgedanken zu stärken, was es dem deutschen Recht näher bringt als andere Common Law-Länder.
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Praktische Probleme der Sanierung im Insolvenzplanverfahren, Friederike Löser
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- 2016
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