Interessenausgleich im Beschäftigtendatenschutz
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Das Thema Beschäftigtendatenschutz wird nach wie vor äußerst kontrovers diskutiert. Insbesondere die Generalklausel des § 32 BDSG führt in der Praxis zu großen Schwierigkeiten. Das Informationsinteresse des Arbeitgebers und das widerstreitende Geheimhaltungsinteresse des Beschäftigten sind einem angemessenen Ausgleich zuzuführen. Diese Abhandlung zeigt Leitlinien für einen adäquaten Interessenausgleich und damit zur Lösung des Grundkonflikts im Beschäftigtendatenschutz auf. Vertiefend untersucht die Autorin einzelne Konfliktfelder. Darf der Arbeitgeber Internetrecherchen über Beschäftigte mittels Suchmaschinen oder in sozialen Netzwerken durchführen? Ist es dem Arbeitgeber erlaubt, die Internet- und E-Mail-Nutzung seiner Mitarbeiter zu kontrollieren? Bei der Beantwortung dieser Fragen werden über die derzeitige Gesetzeslage hinaus auch die aktuellen Reformbestrebungen auf nationaler und europarechtlicher Ebene, die neuen Schwung in die Debatte gebracht haben, bewertet.