Rechtsfragen der wirtschaftlichen Haftungseinheit des europäischen Kartellbußgeldrechts
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Im europäischen Kartellrecht wird neben dem unmittelbar kartellbeteiligten Unternehmen häufig dessen Obergesellschaft bußgeldrechtlich sanktioniert. Grund hierfür ist das ungeschriebene Haftungskonzept der wirtschaftlichen Einheit, das eine Zurechnung und Bebußung allein aufgrund struktureller Gegebenheiten erlaubt. Der Verfasser bestimmt unter Einbeziehung der Entwicklung des Unternehmensbegriffs Inhalt und Grenzen der wirtschaftlichen Einheit und schildert umfassend die infolge einer gesamtschuldnerischen Sanktionierung von Mutter- und Tochtergesellschaft auftretenden Problemstellungen. Insbesondere in den Bereichen des gesamtschuldnerischen Innenausgleichs, der Wiederholungstäterschaft und der privatrechtlichen Kartellrechtsdurchsetzung zieht die verschuldensunabhängige Vereinheitlichung mehrerer Rechtsträger weite Kreise. Zur Schaffung eines dogmatisch sauberen Haftungskonzepts ist das Modell der wirtschaftlichen Einheit einzugrenzen und wiederum eine verschuldensabhängige Zurechnung einzuführen.