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Der funktionale Werkerfolg

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Was ist der Werkerfolg und was ist die versprochene Vergütung? Anders als im Kaufrecht, wo bei Vertragsschluss die verkaufte Sache feststeht, besteht ein Spannungsverhältnis zwischen dem geplanten und dem realisierten Werk. Die Rechtsprechung begegnet diesem Problem mit einer die Leistungspflicht überlagernden Erfolgsverpflichtung. Der Auftragnehmer schuldet nicht das Werk, wie es bestellt wurde, sondern den funktionalen Erfolg. Die Funktion soll dabei gerade der vereinbarten Beschaffenheit vorgehen. Ein de facto unterschiedliches Werk wird als ein de jure identisches behandelt. Der Autor befasst sich mit der historischen Entwicklung der Theorie des funktionalen Erfolgs in Rechtsprechung und Literatur, zeigt dogmatische Schwächen und Brüche auf und stellt einen alternativen Lösungsvorschlag vor, um dem Interesse des Auftraggebers an einem funktionstauglichen Werk und dem Interesse des Auftragnehmers an einer seinem tatsächlichen Aufwand entsprechenden Vergütung gerecht zu werden.

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2016

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