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Tod im Staatsrecht

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Tod ist für alle Menschen das sicherste Ereignis ihres Lebens, die schwerste ihnen – und ihrem Staat – drohende Gefahr. Gerade die Demokratie, welche auf diesen Individuen ruht, muss daher, in ihrer Verfassung, (wenigstens Grundzüge für) eine rechtliche Todesordnung bieten. Bisher gibt es dafür nur wenig deutliche Ansätze. Kommen muss diese Ordnung aus Verfassungs-Grundentscheidungen (Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit, Religionsfreiheit). Zu ordnen sind: Todeseintritt, Todesursachen (Todesstrafe, »Sterben lassen«, Suizid), Todesfolgen (Andenkensschutz, Ende von Rechtsbindungen, Erbrecht). Mehr, intensivere Todesordnung! Und ein Nachdenken über ein Sterben des Staates!

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2016

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