Das Ballastwasser-Übereinkommen der internationalen Seeschifffahrts-Organisation von 2004
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Invasive gebietsfremde Arten sind eine der größten Bedrohungen für die Biodiversität mariner Ökosysteme. Um die Verschleppung invasiver mariner Organismen durch Ballastwasser von Schiffen in Zukunft verhindern zu können, hat die Internationale Seeschifffahrts-Organisation das Internationale Übereinkommen von 2004 zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen verabschiedet. Mit dem Inkrafttreten des Ballastwasser-Ü wird im Jahr 2017 gerechnet. Der Autor analysiert die neuen Regelungen im Hinblick auf ihre biogeographische Effektivität und ihre Auswirkungen auf seerechtlicher, europarechtlicher und nationaler Ebene. Am Beispiel der Nord- und Ostsee wird veranschaulicht, welche Maßnahmen notwendig sind, um die völkerrechtlichen Pflichten aus dem Ballastwasser-Ü effektiv und langfristig erfolgreich durchzusetzen.