Finanzielle Hilfen zur beruflichen Fortbildung
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Das zahlt der Staat Hilfe bei der beruflichen Fortbildung durch Leistungen des Aufstiegsfortbildungsgesetzes (AFBG): Zuschüsse zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren Finanzielle Hilfe bei der Erstellung des Meisterprüfungsobjektes Unterstützung zum Lebensunterhalt, zu den Wohnkosten und zur Sozialversicherung Hilfe für Alleinerziehende durch einen Zuschlag zur Kinderbetreuung Faire Darlehen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau mit Erfolgsbonus und besonderen Konditionen für Betriebsnachfolger und Existenzgründer Meister-BAföG wird zu Aufstiegs-BAföG Seit 1. August 2016 sind die Leistungen der Aufstiegsförderung erhöht und der Kreis der Berechtigten ausgeweitet. Dieser Ratgeber erläutert, welche Voraussetzungen für eine AFBG-Fortbildung vorliegen müssen und wie die soziale Absicherung während der Weiterbildung funktioniert. Schwerpunkte der AFBG-Novelle: Durch das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz wird der Kreis der Bezugsberechtigten auch auf das sogenannte „duale System' ausgeweitet, so dass mehr Menschen als bisher ihre Chance auf Aufstiegsmöglichkeiten im Job nutzen können: Neu: Bachelor-Absolventen, die eine Meisterausbildung anschließen Neu: Studienabbrecher, die in eine betriebliche Ausbildung wechseln Auch Verwaltungsvereinfachungen führen zu einer Erweiterung des Kreises der Bezugsberechtigten: Anstelle des bisherig aufwändigen Prüfverfahrens einer notwendigen Vorqualifikation, sind nur noch die Prüfungszulassungsvoraussetzungen der öffentlich-rechtlichen Fortbildungsordnung ausschlaggebend. Damit wird individuell auf den einzelnen Antragsteller abgestellt, ein „Messen' an anderen Fortbildungsteilnehmern ist nicht mehr notwendig. Fachschüler können künftig nach Ende des BAföG-Bewilligungszeitraums leichter in den Bezug von Leistungen nach dem AFBG wechseln. Der geförderte Personenkreis erhält einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung. Bei Vollzeitmaßnahmen wird ein Beitrag zum Lebensunterhalt und gegebenenfalls zur Kinderbetreuung gewährt, sofern das eigene Einkommen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreicht. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen. Ab 1. August 2016 werden diese Leistungen analog der dann geltenden BAföG-Erhöhung verbessert. Das bedeutet höhere Bedarfssätze, Zuschussanteile und Freibeträge für AFBG-Geförderte.