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Titulaturen europäischer Herrscher in völkerrechtlichen Verträgen des 17. und 18. Jahrhunderts stellten nicht, wie häufig vermutet, rein formelhafte, gleichsam mechanisch gebrauchte Wendungen dar. Vielmehr wurden sie, wie die Autorin anhand von Vertragsauswertungen, zeitgenössischer Expertenliteratur und diplomatischen Verhandlungen für die Jahre 1648 bis 1748 belegt, von den Potentaten und ihren Diplomaten intensiv zur Formulierung sehr konkreter Macht- und Geltungsansprüche in der europäischen Fürstengesellschaft genutzt. Zugleich hatte die tradierte Vorstellung einer Rangfolge bzw. Hierarchie der Mächte Bestand – im Widerspruch zum konkurrierenden Konzept der Gleichheit souveräner Herrscher, das der älteren Forschung um die Mitte des 17. Jahrhunderts als weitgehend anerkannt galt.