Praxishandbuch des neuen Erbrechts
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Einfach und umfassend – der Einstieg in das neue Erbrecht! Das neue Erbrecht (ErbRÄG 2015) ist mittlerweile schon fast ein Jahr Bestandteil der österreichischen Rechtsordnung, wird aber großteils erst mit 1.1.2017 in Kraft treten - Zeit, um sich auf das neue Gesetz vorzubereiten. Das Praxishandbuch spannt einen Bogen von der Erlangung der Erbschaft, der gesetzlichen und gewillkürten Erbfolge über das Pflegevermächtnis und dem Pflichtteilsrecht bis hin zum Verfahrensrecht und zum Internationalen Erbrecht. Der Fokus liegt inhaltlich darauf, den Einstieg in das neue Recht möglichst einfach und doch umfassend zu gestalten. Behandelt werden etwa folgende Fragestellungen: Wie weit reicht der Erbverzicht, welche Formvorschriften gelten für ihn? Was gilt für nachträgliche Abänderungen? Wie werden Ehegatten/eingetragene Partner oder Lebensgefährten erbrechtlich abgesichert sein? Welche Vorgangsweise empfiehlt sich, hegt man - rechtsberatend - Bedenken an der Testierfähigkeit des letztwillig Verfügenden? Was passiert mit dem Testament, wenn das Scheidungsverfahren im Todeszeitpunkt des letztwillig Verfügenden noch anhängig war? Wie hat der Notar/die Notarin vorzugehen, wenn er mit den anderen Beteiligten die Höhe des Pflegevermächtnisses bestimmen soll? Wie sind Liegenschaften, wie Unternehmen bei der Anrechnung von Schenkungen auf den gesetzlichen Erbteil oder den Pflichtteil zu bewerten? Wie sind Klagen, wie Stundungseinreden im Pflichtteilsprozess zu formulieren, wie lauten die Urteilssprüche, welche Kostenfolgen gibt es? Wo hatte ein „Mallorca-Rentner“ seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt?