Das wirtschaftliche Eigentum an Rechten
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Die Studie untersucht die wirtschaftliche Zurechnung von immateriellen Wirtschaftsgütern und ihre Aktivierung in der Steuerbilanz. In diesem Zusammenhang wird im Besonderen auf die bilanzielle Behandlung von Medienfonds eingegangen. Anhand dieses in der Praxis stark diskutierten Themas, von dem aktuell ca. 150 Medienfonds mit mehr als 100.000 Anlegern und einem geschätzten Anlagebetrag von 15 Mrd. Euro betroffen sind, wird das wirtschaftliche Eigentum an (Film )Rechten, insbesondere dem Leistungsschutzrecht des Filmherstellers nach § 94 UrhG, untersucht. Der Autor geht zunächst auf die steuerliche Bilanzierung des Wirtschaftsgutes „Recht“ ein und erörtert die Auswirkungen der sog. Leasingerlasse sowie deren Einordnung als Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung anhand des Steuersparmodelles „Medienfonds“. Sodann analysiert dder Autor die handelsrechtliche Bilanzierung des Vermögensgegenstandes „Recht“ gemäß § 246 Abs. 1 HGB, wobei das Verhältnis dieser Vorschrift zu § 39 AO begutachtet und die alte mit der neuen Rechtslage verglichen wird. Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz trat am 29.05.2009 die umfassendste Änderung des HGB seit der Veröffentlichung des Bilanzrichtliniengesetzes im Jahre 1985 in Kraft. Im Zuge dessen wurde die sog. wirtschaftliche Betrachtungsweise in den Wortlaut des § 246 Abs. 1 HGB aufgenommen. Hierdurch wurde die Frage aufgeworfen, wie dieser Begriff in § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB zu definieren ist und ob sich die handelsrechtliche Zurechnung immaterieller Vermögensgegenstände hierdurch verändert hat. Zu Klärung geht der Autor auch auf die United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP), die International Financial Reporting Standards (IFRS), die Abgabenordnung und das Handelsgesetzbuch in der Fassung vor dem BilMoG ein und vergleicht die in diesen Regelungssystemen entwickelten Grundsätze, Prinzipien und Zurechnungskriterien und prüft deren Anwendbarkeit im Handels- und somit letztlich auch im Steuerrecht. Letztlich werden die gefundenen Ergebnisse auf ihre Allgemeingültigkeit bzw. ihre Übertragbarkeit auf andere Rechte hin überprüft.