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Die Grundbuchs- und Landtafelpatente des 18. Jahrhunderts

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Im Zeitraum von 1730 bis 1792 wurden in den außerböhmischen Ländern der Habsburgermonarchie öffentliche Register zur Eintragung von Rechtsverhältnissen an Liegenschaften nach böhmischem Vorbild eingeführt. 1794 wurde schließlich in Böhmen und Mähren selbst die dort bereits seit mehreren Jahrhunderten bestehende Landtafel reformiert. Da die Rechtssetzung nicht länderübergreifend, sondern für jedes Land separat erfolgte (ausgespart blieb aber z. B. Tirol) und man darüber hinaus für die damals bestehenden drei Liegenschaftskategorien (landständische (adelige), städtische und bäuerliche Gründe) jeweils eigene Patente erließ, ist der Gesamtbestand dieser sog. „Grundbuchs- und Landtafelpatente“ beträchtlich. Die gegenständliche Publikation enthält die Edition der Grundbuchsund Landtafelpatente im Volltext. Neben der Edition dieser Rechtsquellen enthält das vorliegende Buch auch Anmerkungen zur Entstehungsgeschichte einzelner Patente sowie Hinweise auf einschlägige Nebengesetze.

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Die Grundbuchs- und Landtafelpatente des 18. Jahrhunderts, Johannes Aichhorn

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2016
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