Die Behandlung fremdartiger Namen im deutschen Recht
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n Zeiten zunehmender Globalisierung und stetig wachsender Mobilität sowie Migration von Personen sieht sich das deutsche Personenstands- und Namensrecht fortlaufend Fragen ausgesetzt, die im Zusammenhang mit fremdartigen Namensformen auftauchen. So sind in der standesamtlichen Praxis Fälle an der Tagesordnung, in denen ausländische Staatsangehörige im Inland heiraten, eingebürgert werden oder aus sonstigen Gründen namens- bzw. personenstandsrechtlich erfasst werden müssen. Entspricht ihr Name nicht dem nach deutschem Recht vorgeschriebenen Schema bzw. entstammt der Name der äußeren Gestalt nach nicht dem lateinischen Schriftsystem oder beinhaltet dieser im Inland unbekannte diakritische Zeichen, muss geklärt werden, welche Angleichungsmöglichkeiten Trägern fremdartiger Namensformen und den Behörden zur Verfügung stehen. Hierbei gilt zu beachten, dass bei der Namensangleichung Spannungen nicht nur mit dem nationalen Recht fremder Staaten, sondern auch mit den Binnenfreiheiten der Europäischen Union und den Europäischen Menschenrechten entstehen können. Zielsetzung der Verfasserin ist es, die Probleme der Behandlung fremdartiger Namen im deutschen Recht aufzuarbeiten, strukturell im Hinblick auf verschiedene Fallgruppen zu erfassen und Lösungsvorschläge zu entwickeln, die dem Rechtsanwender im konkreten Fall dabei helfen, Namensangleichungen rechtskonform durchzuführen.