E-Government im Besteuerungsverfahren am Beispiel der E-Bilanz
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Seit Einführung der E-Bilanz müssen Steuerpflichtige ihre Bilanz und ihre Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Der Autor untersucht die Rechtmäßigkeit dieser Verpflichtung in datenschutz- und verfassungsrechtlicher Hinsicht. Er stellt Nutzen und Probleme des Einsatzes von Informationstechnologie auf Seiten der Finanzverwaltung dar und arbeitet diesen am konkreten Beispiel der E-Bilanz auf. Dazu werden sowohl die gesetzliche Grundlage in § 5b EStG als auch die Ermächtigung der Finanzverwaltung in § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG analysiert. Der Autor zeigt auf, dass die Finanzverwaltung ihre Ermächtigung zur steuerlichen Datenerhebung aus reinen Effizienzerwägungen verfassungs- und datenschutzwidrig überschreitet.
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E-Government im Besteuerungsverfahren am Beispiel der E-Bilanz, Christian Beckmann
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2016
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- Titel
- E-Government im Besteuerungsverfahren am Beispiel der E-Bilanz
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Christian Beckmann
- Verlag
- PL Academic Research
- Erscheinungsdatum
- 2016
- ISBN10
- 3631678525
- ISBN13
- 9783631678527
- Reihe
- Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Seit Einführung der E-Bilanz müssen Steuerpflichtige ihre Bilanz und ihre Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Der Autor untersucht die Rechtmäßigkeit dieser Verpflichtung in datenschutz- und verfassungsrechtlicher Hinsicht. Er stellt Nutzen und Probleme des Einsatzes von Informationstechnologie auf Seiten der Finanzverwaltung dar und arbeitet diesen am konkreten Beispiel der E-Bilanz auf. Dazu werden sowohl die gesetzliche Grundlage in § 5b EStG als auch die Ermächtigung der Finanzverwaltung in § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG analysiert. Der Autor zeigt auf, dass die Finanzverwaltung ihre Ermächtigung zur steuerlichen Datenerhebung aus reinen Effizienzerwägungen verfassungs- und datenschutzwidrig überschreitet.