Assoziationsbürger
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Das Assoziationsabkommen EWG/Türkei von 1963 begründet eine Assoziationsbürgerschaft türkischer Staatsangehöriger in der Europäischen Union, die als wirtschaftlich geprägte Wohnbürgerschaft zu klassifizieren ist. Die vergleichende Untersuchung mit der Unionsbürgerschaft zeigt, dass die Charakteristiken, welche die Unionsbürgerschaft als Status begründen, ebenso im türkisch-europäischen Assoziationsabkommen nachgewiesen werden können. Beide Status sind Ausdruck eines in zentralen Punkten übereinstimmenden bürgerschaftlichen Leitbildes, welches durch die Elemente der Gleichheit, Solidarität, Integration und Partizipation bestimmt wird. Die konzeptionelle Idee einer Bürgerschaft zeigt sich in den politischen Verhandlungen über die Fortentwicklung der Assoziation, prägt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und bestimmt das Verständnis der individuellen Rechte türkischer Staatsangehöriger.