Die Kreditvermittlung
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Der Kurzkommentar des Fachverbands Finanzdienstleister - WKÖ gewährt einen übersichtlichen Einblick über alle Rechtsvorschriften zur Kreditvermittlung. Denn: wer Kredite vermittelt, hat eine Reihe von einschlägigen Gesetzen zu beachten. Dazu zählen: die allgemeinen Bestimmungen zum Kreditvertrag im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB), verbraucherrechtliche Bestimmungen im Verbraucherkreditgesetz (VKrG) sowie im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG), gewerberechtliche Bestimmungen der Gewerbeordnung (GewO), die Standesregeln für die Kreditvermittlung und einige Nebengesetze wie zB das Fernfinanzdienstleistungsgesetz, Handelsvertretergesetz, Maklergesetz. Die Publikation konzentriert sich auf die verbraucherrechtlichen Bestimmungen und zeigt einen ersten Überblick über die Zusammenhänge und Unterschiede zwischen dem VKrG und dem HIKrG.