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Die liberale Vorstellung ethischer Neutralität in der richterlichen Entscheidungsfindung und -begründung

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Der Neutralitätsliberalismus gründet auf der Vorstellung, dass der Staat keine partikulare Ansicht des Guten verfolgen, sondern stattdessen die für jedermann geltenden Grundsätze des Rechten fördern und schützen müsse. Er betont die Gleichheit und Freiheit der Menschen und dadurch das Recht jedes Einzelnen, sich als freier und gleicher Bürger und Grundrechtsträger gegen staatliche Einmischung in seine persönliche Lebensführung zu wehren. Der Staat soll sich nicht um das persönliche Glück des Einzelnen kümmern, sondern um die Sicherung des Rechten, verstanden als konsensfähiger Kern normativer Fragen, den jede staatliche Ordnung voraussetzen muss und dem gegenüber Neutralität ausgeschlossen ist. Innerhalb der Grundsätze des Rechten sollen sich die freien und gleichen Bürger sodann frei von jeglicher staatlicher Bevormundung in ihrer persönlichen Lebensführung entfalten können. Adressat des staatlichen Legitimationsbemühens ist hiernach nicht der mit partikularen Eigenschaften, Interessen und Ansichten ausgestattete Mensch, sondern der von seinen persönlichen, insoweit ethischen Lebensvorstellungen abstrahierte allgemeine Mensch. Doch welche Schlussfolgerungen werden aus diesen Grundsätzen gezogen, wenn vom liberalen Staat gesprochen und diesem Neutralität gegenüber den persönlichen Lebensvorstellungen des Guten auferlegt wird? Können Legislative, Exekutive und Judikative gleichermaßen neutral sein? In dem Werk wird untersucht, inwieweit das liberale Verständnis staatlicher Neutralität in Fragen der persönlichen Ethik als Forderung gegenüber gerichtlichen Entscheidungsbegründungen formuliert werden kann und ob diese Forderung insbesondere unter Berücksichtigung der methodischen Anforderungen an die Gestaltung der richterlichen Entscheidungsbegründung haltbar ist. Der Verfasser setzt sich mit der Frage auseinander, ob die Begründung einer richterlichen Entscheidung diesen Neutralitätsmaßstäben genügen kann. Hierzu arbeitet er die Funktionen der richterlichen Entscheidungsbegründung heraus und hinterfragt die liberale Forderung nach der ethischen Neutralität staatlicher Entscheidungsbegründungen im besonderen Hinblick auf die Begründungsleistung der Rechtsprechung kritisch.

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2016

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