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Transnationales "ne bis in idem" zwischen staatlicher Schutz- und Achtungspflicht

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Hauptanliegen der Arbeit ist die Begründung, Abgrenzung und Konkretisierung des »ne bis in idem«-Prinzips auf transnationaler Ebene, sowohl aus der Sicht des deutschen Verfassungs- und Prozessrechts als auch aus dem Blickwinkel des Völkerrechts. Gestützt wird das transnationale Doppelverfolgungsverbot nicht nur auf Art. 103 Abs. 3 GG, sondern auch direkt auf das Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Verfolgten. Das »ne bis in idem«-Prinzip (sowohl auf transnationaler als auch auf nationaler Ebene) wird als das Ergebnis einer Abwägung zwischen zwei Prinzipien betrachtet. Diese zwei Prinzipien sind nicht in dem Rechtssicherheits- und Gerechtigkeitsprinzip zu sehen, wie traditionell angenommen wird. Was hier konkurriert, sind die zwei im Rechtsstaatsprinzip enthaltenen Staatspflichten: einerseits die Pflicht zum Schutz von Rechtsgütern durch die Realisierung des Strafrechts mittels des (erneuten) Strafverfahrens und andererseits die Pflicht zur Achtung der Grundrechte des Verfolgten und konkreter sein allgemeines Persönlichkeitsrecht, das durch die neue Strafverfolgung tangiert wird.

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2016

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