Beschleunigung energierechtlicher Leitungsvorhaben durch Parallelführung von Planfeststellungs- und Enteignungsverfahren
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Der im Zuge der Energiewendegesetzgebung in das EnWG aufgenommene § 45b ermöglicht eine parallele Führung von Planfeststellungs- und Enteignungsverfahren. Der bisher etablierte, sequenzielle Ablauf beider Verwaltungsverfahren wird insoweit modifiziert. Die Arbeit skizziert zunächst die historische Entwicklung und die dogmatischen Pfeiler des etablierten Systems zwischen Planung und Enteignung. Sodann werden die Funktionsweise des neuen § 45b EnWG beleuchtet und Anwendungsfragen geklärt; Verbindungslinien zur vorzeitigen Besitzeinweisung (§ 44b EnWG) werden aufgezeigt. Im Zentrum der Untersuchung steht die umstrittene Frage der Verfassungsmäßigkeit der neuen Verfahrensnorm. Schließlich wird die Frage der Zweckmäßigkeit der parallelen Verfahrensführung unter Rückgriff auf die anerkannten Maßstäbe des Verwaltungshandelns diskutiert. Die umfassende Darstellung richtet sich sowohl an den praktischen Rechtsanwender als auch an den rechtsdogmatisch interessierten Leser.