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Das objektive Nettoprinzip als Rechtfertigungsmaßstab im Einkommensteuerrecht

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Die deutsche Einkommensteuer besteuert seit jeher das Nettoeinkommen: Sie lässt erwerbsbezogene Aufwendungen (Betriebsausgaben, Werbungskosten) zum Abzug zu. Doch wo endet die Freiheit des Gesetzgebers bei der Ausgestaltung der Abzugstatbestände? Wo liegen die unmittelbaren verfassungsrechtlichen Grenzen? Worin gründet und wie weit reicht eine Selbstbindung des Gesetzgebers? Diese Fragen bestimmen die verfassungsrechtliche Debatte und damit die Grenzen der Steuerpolitik. Vertiefter als die bisher erschienene Literatur untersucht der Autor Grundlage und Reichweite des Verfassungsrangs des objektiven Nettoprinzips. Darüber hinaus – auf der Ebene des einfachen Rechts – legt er den Umfang der Folgerichtigkeitsbindung des Gesetzgebers, die Maßstäbe zur Abgrenzung von Grundentscheidung und Einzelentscheidung und die Voraussetzungen der Rechtfertigung von Abzugsbeschränkungen dar. Die gewonnenen Erkenntnisse münden in einen Vorschlag zur systematischen Konsolidierung des Einkommensteuerrechts.

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2016

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