Regel oder Ausnahme? - Die einstweilige Leistungsverfügung am Beispiel des § 83 EEG 2014
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Das EEG enthält in § 83 EEG 2014 eine besondere Regelung für den einstweiligen Rechtsschutz des Anlagenbetreibers gegen den Netzbetreiber. Abweichend von der Grundkonstellation des einstweiligen Rechtsschutzes sieht das EEG die Durchsetzung der Rechte des Anlagenbetreibers durch eine sog. Leistungsverfügung vor und modifiziert die Anforderungen an den Verfügungsgrund. Das Werk setzt sich zunächst mit den Grundlagen der Leistungsverfügung nach der ZPO auseinander und nimmt kritisch zu der restriktiven Anwendung in der Praxis Stellung. Der Hauptteil des Werkes beschäftigt sich sodann mit den Einzelheiten der Regelung in § 83 EEG 2014 und bewertet die Rechtsschutzmöglichkeiten in verschiedenen praktischen Konstellationen des EEG. Hierbei wird insbesondere auf die Rechtsprechung eingegangen und herausgearbeitet, dass der Sinn und Zweck der Norm in der Rechtspraxis vielfach nicht hinreichend beachtet wird.