Satzung (Gesellschaftsvertrag) der GmbH
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Die Satzung regelt die Grundlagen der Gesellschaft. Beim Entwurf der Satzung haben die Gesellschafter eine weite Gestaltungsfreiheit. Hiervon sollte unbedingt Gebrauch gemacht und von der Verwendung einer „Mustersatzung“ weitestgehend Abstand genommen werden. Denn zu vielfältig sind die Erscheinungsformen der GmbH im Wirtschaftsleben. So verlangt beispielsweise eine Sohn-Handwerker-GmbH andere Regelungen als eine Dienstleistungs-GmbH. Weiterhin ist die Interessenlage der Gesellschafter zu beachten, was insbesondere bei der Gewinnverteilung zwischen aktiven und nichtaktiven Gesellschaftern zu Problemen führen kann. Das Fachbuch erläutert knapp und griffig die Regelungen der GmbH-Satzung und weist auf Tatbestände hin, die unbedingt – auch eventuell abweichend vom Gesetzestext – individuell geregelt werden sollten.