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Hauptabteilung IX: Untersuchung

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Das MfS-Handbuch „Anatomie der Staatssicherheit“ besteht aus einzelnen Teillieferungen, die sich mit der Struktur und Arbeitsweise des MfS am Beispiel einzelner Diensteinheiten und bestimmter Schwerpunktthemen befassen. Wie alle kommunistischen Geheimpolizeien verfügte die Staatssicherheit über eine Diensteinheit, in der die exekutiven, durch strafverfahrensrechtliche Bestimmungen geregelten Kompetenzen einer Ermittlungsbehörde konzentriert waren. Dabei handelte es sich im Wesentlichen um die Erwirkung von Haftbefehlen, die Vernehmung von Beschuldigten und Zeugen und die Beschaffung und Würdigung sonstiger Beweismittel. Auch die Abfassung des sogenannten Schlussberichts, der die Grundlage für die spätere Anklage durch den Staatsanwalt bildete, fiel in diesen Aufgabenbereich. Kaum ein MfS-Bereich hat sich in den 40 Jahren seines Bestehens so tiefgreifend verändert, wenngleich auch einige Konstanten festzustellen sind wie die weitgehende Isolierung der Untersuchungshäftlinge und fest verwurzelte manipulative Tendenzen. Aufgrund ihrer primär offiziellen Tätigkeit stand die Hauptabteilung IX stärker im Rampenlicht als der Rest des MfS-Apparates und war erheblich von den jeweiligen justiz- und allgemeinpolitischen Konjunkturen abhängig. Die Arbeit zeichnet die Entwicklung der Hauptabteilung im Kontext der politischen und rechtlichen Entwicklungen der DDR nach. Sie widmet sich dabei insbesondere auch den Einflüssen, die diese Diensteinheit selbst auf die Gesetzgebung ausübte. Beleuchtet wird auch ihr Verhältnis zu den anderen „Rechtspflegeorganen“. Darüber hinaus präsentiert der Beitrag umfassende statistische Daten zur strafrechtlichen Ermittlungstätigkeit des MfS und zu anderen Tätigkeitsfeldern der MfS-AL9Untersuchungsorgane, etwa dem Einsatz von sogenannten „Zelleninformatoren“ und von Abhörtechnik.

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2016

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