Testierfähigkeit und deren Beweis unter besonderer Berücksichtigung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung
Autoren
Parameter
Mehr zum Buch
Bei Testamenten, welche keine Pflichtteile verletzt haben und formgültig errichtet worden sind, stellt die fehlende Testierfähigkeit meist den einzigen erfolgversprechenden Anfechtungsgrund dar. Die vorliegende Masterarbeit behandelt zunächst Begriff und Inhalt der Testierfähigkeit und gibt eine Antwort auf die Frage, wer wann mit welchen Mitteln den Beweis über die Testier(un)fähigkeit zu erbringen hat. Unter Berücksichtigung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung wird zudem aufgezeigt, welche Faktoren beim Entscheid über die Testierfähigkeit in Erwägung gezogen und wie diese gewichtet werden. Am Rande wird zudem auf den möglichen Einfluss der anstehenden Erbrechtsrevision eingegangen.
Buchkauf
Testierfähigkeit und deren Beweis unter besonderer Berücksichtigung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung, Alexander Biri
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2016
Lieferung
Zahlungsmethoden
Feedback senden
- Titel
- Testierfähigkeit und deren Beweis unter besonderer Berücksichtigung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Alexander Biri
- Verlag
- Schulthess
- Erscheinungsdatum
- 2016
- ISBN10
- 3725575681
- ISBN13
- 9783725575688
- Kategorie
- Rechtswissenschaft
- Beschreibung
- Bei Testamenten, welche keine Pflichtteile verletzt haben und formgültig errichtet worden sind, stellt die fehlende Testierfähigkeit meist den einzigen erfolgversprechenden Anfechtungsgrund dar. Die vorliegende Masterarbeit behandelt zunächst Begriff und Inhalt der Testierfähigkeit und gibt eine Antwort auf die Frage, wer wann mit welchen Mitteln den Beweis über die Testier(un)fähigkeit zu erbringen hat. Unter Berücksichtigung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung wird zudem aufgezeigt, welche Faktoren beim Entscheid über die Testierfähigkeit in Erwägung gezogen und wie diese gewichtet werden. Am Rande wird zudem auf den möglichen Einfluss der anstehenden Erbrechtsrevision eingegangen.