Lernkontrolle zur IHK-Sachkundeprüfung für Immobiliardarlehnsvermittler nach § 34i GewO
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Seit dem 21.03.2016 benötigen Vermittler eine Erlaubnis nach § 34i GewO, wenn sie sich weiterhin im Geschäftsfeld der Immobiliardarlehnsvermittlung tummeln wollen. Die 34c-Vermittler profitieren gegebenenfalls von einer »Alten-Hasen-Regelung«. Wer schon seit dem 21.03.2011 ununterbrochen unselbstständig oder selbstständig als Immobiliardarlehnsvermittler tätig ist, darf sich als »Alter Hase« und auch als »sachkundig« bezeichnen. Doch wie weist der Vermittler seine ununterbrochene Tätigkeit nach? Die beste aller Entscheidungen: Sie erlangen den Sachkundenachweis durch das Ablegen einer Sachkundeprüfung »Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehnsvermittlung IHK« vor einer IHK. Ob Sie wirklich fit für die Sachkundeprüfung sind, können Sie mit der Lernkontrolle von Wolters Kluwer herausfinden. Volker H. Grabis, Fachwirt für Finanzberatung sowie seit 1995 Trainer und Coach, hat über 250 Fragen und Antworten zu den verschiedenen Wissensbereichen wie z. B. Grundlagen des Immobilienrechts, staatliche Förderungen für Immobilieneigentümer oder Finanzierung von Immobilien zusammengetragen – immer ganz nah am Rahmenlehrstoffplan der IHK.