Verkehrsschutz im englischen Privatrecht
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Im deutschen Eigentums-, Stellvertretungs-, Abtretungs- und Bereicherungsrecht gilt in unterschiedlichem Maße der Verkehrsschutzgedanke. Danach soll der Erwerb einer Rechtsposition grundsätzlich unabhängig sein von den Beziehungen zwischen dem Vertragspartner des Erwerbers und Dritten. Inwieweit lässt sich auch im englischen Recht ein allgemeines Verkehrsschutzprinzip identifizieren? Mit diesem Ansatz behandelt Lukas Rademacher aus vergleichender Perspektive übergreifende Fragen der ansonsten zumeist unverbundenen Rechtsgebiete contract, property, tort, unjust enrichment und trust - jeweils zusätzlich durchzogen von der bis heute lebendigen gedanklichen Parallelität von common law im engeren Sinne und equity. Dabei stellen die aus der deutschen Diskussion bekannten Problemfelder das Gerüst bereit, anhand dessen das englische Recht entfaltet wird. Dies ermöglicht einen unmittelbar vergleichenden Zugriff auf die jeweils zugrunde liegenden Wertungen.