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Das internationale Investitionsschutzrecht hat sich in den letzten fünfundzwanzig Jahren rasant entwickelt und spielt eine entscheidende Rolle in der Weltwirtschaft, geprägt durch über 3.000 bi- und multilaterale Investitionsschutzabkommen. Diese Abkommen zielen darauf ab, ausländische Direktinvestitionen vor negativen Eingriffen der Gaststaaten zu schützen. Parallel dazu hat sich der internationale Menschenrechtsschutz erheblich fortentwickelt, wobei nahezu alle Staaten sich zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bekennen. Dennoch haben Staaten, die auch Investitionsschutzabkommen unterzeichnet haben, oft den Fokus auf den Investitionsschutz gelegt, während der Menschenrechtsschutz in diesen Abkommen selten berücksichtigt wird. Dies kann zu Konflikten führen, wenn gaststaatliche Maßnahmen zum Schutz der Menschenrechte mit investitionsrechtlichen Verpflichtungen kollidieren. Die Untersuchung thematisiert die Schnittstelle zwischen Investitionsschutzrecht und Menschenrechtsschutz, beschreibt aktuelle Rechtsprobleme und bietet Lösungsmöglichkeiten für Reformen der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit sowie für zukünftige Abkommen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten von Staaten und Unternehmen im Hinblick auf den Schutz der Menschenrechte beleuchtet, einschließlich der Rechtsnatur und Durchsetzung von Menschenrechten, der Verpflichtungen transnationaler Unternehmen und Corporate Social Responsibility.
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Internationales Investitionsschutzrecht und Menschenrechte, Nadine Westhoff
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- 2016
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