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Haftung am Sekundärmarkt für fehlinformationsbedingte Anlegerschäden

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Fehlinformierungen der Kapitalmärkte durch Emittenten von Wertpapieren stellen ein andauerndes Problem dar, wie etwa der VW-Abgasskandal belegt. Richard Wichmann zeigt effiziente und de lege lata umsetzbare zivilprozessuale und materiell-rechtliche Lösungen auf. Ihnen ist gemein, dass sie die derzeit zu geringe Aussicht auf eine erfolgreiche Geltendmachung von Anlegerschäden am Sekundärmarkt erhöhen. Zugleich werden Emittenten stärker abgeschreckt, Informationspflichtverletzungen zu begehen. Im Fokus stehen die Erleichterung des Kausalitätsnachweises bei der Geltendmachung des Kursdifferenzschadens und der Anwendungsbereich bestehender Schadensersatzansprüche, insbesondere § 37 b WpHG. Zudem werden Lösungsansätze für Probleme bei der Schadensberechnung aufgezeigt. In der Gesamtschau ergibt sich ein stimmiges Konzept, das Anleger- und Marktfunktionsschutz garantiert ohne Emittenten übermäßig zu belasten. Die Arbeit wurde 2016 mit dem Förderpreis der Stiftung 'Unternehmensfinanzierung und Kapitalmärkte für den Finanzstandort Deutschland' ausgezeichnet.

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2017

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