Grundrechtsbindung und Grundrechtsfähigkeit gemischtwirtschaftlicher Aktiengesellschaften
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Staatsbeteiligungen an Aktiengesellschaften sind ein weit verbreitetes und aus der Wirtschaftsrealität nicht wegzudenkendes Phänomen. Sind an dem betroffenen Rechtsträger zugleich private Akteure beteiligt, stellt sich verfassungsrechtlich die Frage, ob das Unternehmen insgesamt der staatlichen oder der privaten Seite zuzuordnen ist. Diese Diskussion hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Fraport-Urteil im Jahr 2011 erneut befeuert. In einer intradisziplinären Studie untersucht Johannes Kater, welche Auswirkungen die Grundrechtsbindung und die damit korrespondierende fehlende Grundrechtsfähigkeit staatlich beherrschter gemischtwirtschaftlicher Aktiengesellschaften insbesondere für deren private Minderheitsaktionäre haben. Im Fokus stehen dabei die verfassungsrechtlichen Einflüsse auf das Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht wie auch die europarechtlichen Bezüge.